1. Aufnahme finden allle, die bereits aktiv am
Wassersport teilnehmen oder daran interessiert sind.
2. Bei Minderjährigen ist das Einverständnis der
Erziehungs-berechtigten erforderlich.
3. Mitglieder und Partnermitglieder nehmen
gleichberechtigt am Clubleben teil. Stimmberechtigt
sind nur Mitglieder und Partnermitglieder des
RYYC. Minderjährige haben kein Stimmrecht.
4. Mitglieder des RYYC sind gehalten, die Regeln
der Seemannschaft zu beachten.
5. Auf den Booten sollten Clubflagge und die
Clubbezeichnung RYYC an geeigneter Stelle gefahren
werden.
6. Der Erwerb nautischer Führerscheine ist auf Anfrage
und ausreichender Teilnehmerzahl über die Abteilung
Nautik des RYYC möglich.
7. Bei Eintritt in den Club vor dem 30.06. des
laufendenJJahres ist die Aufnahmegebühr zusammen
mit dem vollen Beitrag - und nach dem 30.06. die
Aufnahmegebühr zuzüglich dem halben Beitrag zu
leisten.
8. Die Aufnahmegebühr ist mit dem ersten Beitrag
zusammen, nach Rechnungszugang durch den/die
Schatzmeister/in innerhalb von 60 Tagen
zu entrichten.
9. Beginn der Mitgliedschaft: Nach Entscheidung durch
den Vorstand.
10. Ende der Mitgliedschaft: Durch schriftliche
Kündigung zum
Jahresende unter Wahrung einer dreimonatigen
Frist.
Aufnahmegebühr: Zur Zeit keine Aufnahmegebühr
für Einzelmitglieder ab 18 Jahren € 0,00
für Partnermitglieder € 0,00
für Kinder und Jugentliche unter 18 J € 0,00
Die Aufnahmegebühr ist einmalig zusammen mit dem ersten Beitrag zu entrichten.
Mitgliederbeiträge:
für Erwachsene ab 18 Jahren € 80,00
für Partnermitglieder € 20,00
für Kinder und Jugentliche unter 18 J
ohne Einkommen
€ 15,00
für Auszubildende und Studenten € 15,00
Die Mitgliederbeiträge sind jährlich innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungseingang zu entrichten
Beschluß der Genaralversammlung 2023